Ein bekanntes Verbraucherportal hat für die tatsächliche Berechnung einen Online-Rechner gebaut, der hier genutzt werden kann. Damit kann die Höhe des Entschädigungsanspruchs genau errechnet werden.
Es gibt auch zahlreiche „Flugrechtsportale“ die ähnlich funktionieren. Manche Portale haben auch mehrere Kunden, die auf demselben Verspätungsflug waren. Dann sind vielleicht schon grundsätzliche Ansprüche geprüft worden. Nach Eingabe der persönlichen Daten mit Flugnummer und Reisedatum wird bereits für den konkreten Flug angezeigt, ob ein Anspruch besteht.
Nach dem Stress und der Ankunft am Zielflughafen sollte man sich schnell an die Fluglinie mit eventuellen Forderungen wenden. Erfolgt – wie manche Low-Cost-Airlines es scheinbar planmäßig handhaben – keine Antwort in einem angemessenen Zeitraum von zum Beispiel 14 Tagen – sollte man nachhaken und gegebenenfalls ankündigen nach Ablauf der Frist rechtliche Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten tatsächlich seine berechtigten Forderungen durchzusetzen. Sowohl die Flugrechtsportale als auch Anwälte können helfen, man kann natürlich auch selbst vor das Amtsgericht am Abflug- oder Zielflughafen ziehen.
Manche Fluggastportale zahlen auch sofort eine Entschädigung an geschädigte Passagiere aus, behalten dafür aber einen Teil derselben als Provision ein. Vielleicht also eine schnelle Lösung gegen Teilzahlung. Ein Gerichtsverfahren dauert hingegen länger. Die EU plant Änderungen der Rechtslage damit betroffene Kunden ihrem Geld nicht hinterher laufen müssen.