Flug ausgefallen, Flug verspätet: Und nun?

Laut einer Analyse eines Flugrechteportals erlebten in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 über 17.000 Passagiere Annullierungen, weitere 6.600 lange Verspätungen an deutschen Flughäfen. 2022 ist alles noch schlimmer…

Berlin – Für diese Verspätungen stehen 13.500 Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu. Demnach hat von allen Reisenden mit Ausfällen und langen Verspätungen jeder zweite Passagier diese nicht aufgrund von Covid-19, sondern durch Fehler der Fluggesellschaft erlitten.

Am Flughafen angekommen reicht manchmal schon ein Blick auf die Abflugtafel:

VERSPÄTET/DELAYED

Auch nach dem Check-In kann das noch passieren. Die Passagiere sitzen bereits im Warteraum und das Personal zum Einsteigen kommt einfach nicht. Allenfalls kommt eine Lautsprecheransage oder ein Hinweis auf der Anzeigetafel

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Was tun im Fall der Fälle:

Flugausfall oder Flugverspätung !!!

Nach der Schreckenssekunde beim Blick auf die Abflugtafel sollte man schnell und klug überlegen, wie vorzugehen ist.

Egal, ob der Flug im Rahmen einer Pauschalreise oder als eigenständiger Flug gebucht wurde. Es gilt: Ansprechpartner ist immer zuerst die Fluggesellschaft. Denn sie ist für die Durchführung des Fluges zuständig.

Deshalb sollte man sich zunächst bei der Airline informieren, was der Grund für die Verspätung oder gar den Flugausfall ist. Also schnell zum Schalter der Airline oder des Abfertigungsunternehmens.

Bereits das ist nicht immer einfach. Denn es gilt überhaupt einmal einen richtigen Ansprechpartner zu finden. Ist der Schalter geöffnet und gibt es überhaupt Personal.

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Ansprechpartner finden

Manche Fluggesellschaften ducken sich bei Problemen durchaus gerne auch mal weg. Dann ist plötzlich weit und breit keiner von der Airline zu sehen.

Falls doch: umso besser! Fragen Sie

  • wie lange die Verspätung absehbar dauern wird
  • bei starker Verspätung: Gibt es einen Alternativflug und wenn ja wann?
  • Wenn alles noch unklar ist: Fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung für die Verspätung oder den Flugausfall. Achten Sie auf das richtige Datum und Uhrzeit, Namen des Ausstellers, gegebenenfalls Firmenstempel.
  • Notieren Sie sich den Namen des Ansprechpartners. Gehört die Person, mit der Sie gesprochen haben tatsächlich zu „Ihrer“ Airline?
  • Wichtig ist den tatsächlichen Grund für den „delay“ zu finden. Liegt es an Wetter oder sonstiger „höherer Gewalt“? Dann kann man nur hoffen, dass die Airline alles versucht, das Problem zu lösen und ihre Passagiere in die Luft zu kriegen. Wenn sie keinen Einfluss auf die Verspätungsgründe hat muss sie später auch keine Entschädigungen zahlen. Kümmern in einem gewissen Rahmen muss sie sich aber dennoch. Sie muss die Kunden informieren wie es weitergeht und auch organisatorisch helfend zur Seite stehen wenn nötig. 

 

Ist Streik eine „höhere Gewalt“? 

Es kommt darauf an! Manche Gerichte sagen nein. Zumindest wenn das eigene Personal streikt. Denn da hat die Airline einen Einfluss. Bedient sie sich aber einer Abfertigungsgesellschaft könnte das schon wieder anders sein. 

 

Technische Probleme?

Da ist es Aufgabe der Airline für zu sorgen, dass ihre Flugzeuge sicher und bereit sind. 

 

Wetterprobleme?

Mit Petrus hat die Fluggesellschaft kein Agreement und ist selbst ausgeliefert. Ob diese „höhere Gewalt“ auch noch gilt wenn nur der eigene Flug ausfällt oder Verspätung hat ist unsicher. Wenn nichts mehr geht und auch alle anderen Flüge am Boden bleiben dürfte die Sache klar sein. Im Zweifel hilft ein Blick auf den Abflugmonitor – und vielleicht auch ein Foto davon. Daraus kann hervorgehen, wer wann fliegt oder eben nicht. Noch hilfreicher dürften Fotos in verschiedenen Zeitabständen sein. Gerne auch in Gegenwart von Zeugen, die man später im Falle eines Streits vor Gericht auch mit Name und richtiger Wohnadresse benennen kann. Relevant wird dies allerdings auch erst wenn die Dauer der Flugunregelmäßigkeit die vorgegebenen Zeiten für Entschädigungszahlungen überschreiten. 

 

 

Entschädigung erst ab drei Stunden

 

Unter drei Stunden Verspätung gibt es in der EU keinen gesetzlichen Zahlungsanspruch. Wenn diese Zeit überschritten ist, sollte man seine Forderung jedoch schnellstens anmelden. Bei der Berechnung ist das Öffnen der Türen zum Aussteigen bei Ankunft am Zielort die relevante Zeit, also nicht die verspätete Abflugzeit. Manche Flüge können durchaus je nach Wetterbedingungen noch einen Teil der Verspätung wieder herausholen.

Und ganz wichtig: Das EU-Recht regelt nur Probleme bei Abflug- oder Zielflughäfen in der EU. Die Höhe der Kompensation hängt davon ab, wie weit das Reiseziel entfernt ist. 

Grundsätzlich gilt bei Verspätungen also: den wahren Grund für eine Verspätung herausfinden! Die Aussagen des Boden- oder Bordpersonals sind später oft nur schwer nachvollziehbar oder gar nachweisbar, manchmal sogar unwissentlich oder wissentlich falsch. 

Wer wann was und auch zu welchem Zeitpunkt genau gesagt oder gar zugesagt hat, kann ins Uferlose führen. Zeugen, Notizen mit Uhrzeit, Fotos – zum Beispiel auch der Versand einer E-Mail mit einem Foto der Abflugtafel an die eigene Mailadresse – sind da schon auch über einen längeren Zeitraum deutlich präziser.

Verboten ist natürlich auch hier das Aufzeichnen eines Videos auf dem Personal oder andere Reisende der Fluglinie zu sehen oder zu hören ist.  

 

 

Den genauen Schadensanspruch ermitteln und geltend machen.

Ein bekanntes Verbraucherportal hat für die tatsächliche Berechnung einen Online-Rechner gebaut, der hier genutzt werden kann. Damit kann die Höhe des Entschädigungsanspruchs genau errechnet werden.

Es gibt auch zahlreiche „Flugrechtsportale“ die ähnlich funktionieren. Manche Portale haben auch mehrere Kunden, die auf demselben Verspätungsflug waren. Dann sind vielleicht schon grundsätzliche Ansprüche geprüft worden. Nach Eingabe der persönlichen Daten mit Flugnummer und Reisedatum wird bereits für den konkreten Flug angezeigt, ob ein Anspruch besteht. 

Nach dem Stress und der Ankunft am Zielflughafen sollte man sich schnell an die Fluglinie mit eventuellen Forderungen wenden. Erfolgt – wie manche Low-Cost-Airlines es scheinbar planmäßig handhaben – keine Antwort in einem angemessenen Zeitraum von zum Beispiel 14 Tagen – sollte man nachhaken und gegebenenfalls ankündigen nach Ablauf der Frist rechtliche Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. 

Es gibt mehrere Möglichkeiten tatsächlich seine berechtigten Forderungen durchzusetzen. Sowohl die Flugrechtsportale als auch Anwälte können helfen, man kann natürlich auch selbst vor das Amtsgericht am Abflug- oder Zielflughafen ziehen.

Manche Fluggastportale zahlen auch sofort eine Entschädigung an geschädigte Passagiere aus, behalten dafür aber einen Teil derselben als Provision ein. Vielleicht also eine schnelle Lösung gegen Teilzahlung. Ein Gerichtsverfahren dauert hingegen länger. Die EU plant Änderungen der Rechtslage damit betroffene Kunden ihrem Geld nicht hinterher laufen müssen.

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